Aus Vereinfachungsgründen wurden im Sanierungsfahrplan einmalig anfallende Investitionskosten für Instandhaltung, Energieeffizienz und Baunebenkosten auf den aktuellen Zeitpunkt bezogen und mittels des Annuitätenfaktors umgerechnet. Dabei wurde keine allgemeine Teuerungsrate berücksichtigt.
Ab dem 21. Jahr, wenn die Sanierung „abbezahlt“ ist, bleiben lediglich die geringen jährlichen Kosten für Wartung und Energie bestehen, die für die annuitätische Kostendarstellung nicht weiter umgerechnet werden müssen.
Das neue Wohlfühlklima hingegen genießen Sie bereits ab der Umsetzung der Maßnahmen und auf unbestimmte Zeit.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden keine Preissteigerungen der jeweiligen Brennstoffe berücksichtigt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Energiekosten durch steigende Preise der Energieträger und politische Maßnahmen in Zukunft weiter zunehmen werden, was die Wirtschaftlichkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen zusätzlich positiv beeinflussen würde.