Energieausweis

Meisterbetrieb für Heizungsbau & Energieberatung
Die Themen im Überblick:
Was ist ein Energieausweis ?
Benötige ich einen Energieausweis für mein Gebäude?
Auswahlhilfe für den Energieausweis
Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
FAQ
Was ist ein Energieausweis für Gebäude, wer benötigt ihn und welche Varianten gibt es?
Mit der EnEV 2007 (EnEV – Energieeinsparverordnung) wurden die ersten Energieausweise für Gebäude ausgestellt, die Gültigkeit war auf zehn Jahre beschränkt.
Ein heutiger Energieausweis für Wohngebäude hat mit seinem Vorgänger, außer dem Namen nicht mehr viel gemein.
Neu ist heute die nachstehende Skala. Bei der EnEV 2007 waren dies noch 0 bis 400 kWh/ (m²*a), die aktuelle Skala eines Energieausweises endet jetzt bereits bei 250 kWh/(m²*a).
Neu ist die Einstufung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich denen, wie sie Ihnen von Elektrogeräten bekannt sind.
Was ist ein Energieausweis (ehemals auch Energiepass)?
Der Energieausweis für Gebäude gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz miteinander verglichen werden.
Er ermöglicht insbesondere Rückschlüsse auf Verbrauchswerte, Heizkosten und die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes.
In der Regel erfolgt eine Gesamtbewertung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Ausnahmen bestehen nur bei Gebäuden, bei denen ein größerer Teil nicht für Wohnzwecke genutzt wird. In solchen Fällen werden zwei separate Energieausweise erstellt: einer für den Wohngebäudeteil und einer für den Nichtwohngebäudeteil.
Benötige ich einen Energieausweis für mein Gebäude?
Für Neubauten besteht seit dem 01.01.2002 eine Energieausweispflicht. Bei allen anderen Wohn- und Nichtwohngebäuden gilt seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009 die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 wurden die Anforderungen an den Energieausweis erhöht und erstmals wurde ein Bußgeldkatalog eingeführt.
Wir prüfen gerne Ihr Gebäude und erstellen Ihnen einen Energieausweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude. Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Vor einem Verkauf, einer Neuvermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie sollten Sie prüfen, ob ein Energieausweis vorhanden und gültig ist. Sie sind verpflichtet, ihn bei einer Besichtigung oder auf Anfrage des potenziellen Käufers, Mieters oder Pächters vorzulegen. Wenn Sie keinen aktuellen Ausweis vorweisen können, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, besteht keine Energieausweispflicht, da hier der Fokus auf der Bauwerkerhaltung liegt. Es steht Ihnen jedoch frei, auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen.
Auswahlhilfe für den Energieausweis