BEG-Zuschüsse von bis zu 35 Prozent für Brennstoffzellenheizungen
Besonders attraktiv sind die großzügigen Zuschussangebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen. Hausbesitzer, die eine Brennstoffzellenheizung installieren, können von diesen Zuschüssen profitieren, vorausgesetzt das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, Pächter oder Contractoren, die in die Energieeffizienz investieren. Die Förderung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Aktuell beträgt die Förderhöhe für Brennstoffzellenheizungen 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Wenn im Rahmen des Heizungstauschs eine bestehende Heizung ersetzt wird und auf fossile Brennstoffe verzichtet wird, gibt es zusätzlich einen Heizungs-Tausch-Bonus von zehn Prozent. Der Bonus kann für den Austausch von alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen beantragt werden, wobei Gaszentralheizungen nicht älter als 20 Jahre sein dürfen. Für Gasetagenheizungen und andere Kessel oder Einzelöfen gelten diese Einschränkungen nicht.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit oder 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden. Die Gesamtfördersumme ist auf 600.000 Euro für Wohngebäude und fünf Millionen Euro für Nichtwohngebäude begrenzt.